Förderung

Es gibt eine ganze Anzahl von Fördermöglichkeiten. Einen ersten Überblick erhalten Sie auf dieser Seite.

Kostendeckende Vergütung für Solarstrom (KEV)

Die kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV) trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Produzenten erhalten damit die Möglichkeit, ihren Strom zu erneuerbaren Energien zu kostendeckenden Tarifen ans öffentliche Stromnetz abzugeben. Die Vergütung wird über einen Zuschlag auf jede verkaufte Kilowattstunde Strom von max. 0.6 Rp.finanziert, was jährlich 320 Mio. CHF entspricht (0.9 Rp. ab 2013).
 
Bei der Photovoltaik hat der Gesetzgeber einen komplizierten Deckelmechanismus definiert, in dem 10% der Mittel für die Photovoltaik zur Verfügung stehen. Dies solange die Photovoltaik-Gestehungskosten 50 Rp. oder mehr über dem mittleren Stromgestehungspreis von ca. 8 Rp. liegen. Diese 5% werden schrittweise bei sinkenden Photovoltaik-Gestehungspreisen auf 10 resp. 20 % der Gesamtsumme erhöht. Seit 1. Mai 2008 können Anlagen bei Swissgrid angemeldet werden. Mehr dazu
 
Seit dem 1.2.2009 werden sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Photovoltaik von Swissgrid auf eine Warteliste gesetzt, da die gesamthaft verfügbaren Mittel bereits ausgeschöpft sind (PDF). 8300 Photovoltaik-Anlagen mit 275 MW Leistung sind bereits auf der Warteliste. Dank der vom Parlament am 11.6.2010 beschlossenen Revision des Energiegesetzes wird es ab Mitte 2011 möglich, die bestehende Warteliste für Photovoltaikanlagen abzubauen. Sämtliche am 1./2.5.2008 angemeldeten Anlagen werden 2011 in die KEV aufgenommen.

Es wird erwartet, dass in geraumer Zeit entweder der Deckel ganz aufgemacht wird oder mindestens stark erhöht wird, so dass alle Betreiber von Anlagen in die Förderung ab dem ersten Tag kommen. Es gibt jedoch bereits heute gute Nachrichten. Einige Stromversorger (IWB in BS oder EBM in BL) springen für  den Kunden ein und sorgen für eine «Ersatzförderung» ab dem ersten Tag in voller Höhe der nationalen Swissgrid, so dass sich PV-Anlagen bereits heute finanzielle rechnen und eine sehr attraktive Rendite abwerfen.

Informationsblätter und Hilfsmittel zur KEV

KEV-Tarife ab 2011 (PDF)
Informationen des Bundesamtes für Energie mehr
Eidg. Energiegesetz (EnG), Art. 7a, "Anschlussbedingungen für Elektrizität aus erneuerbaren Energien" mehr
Eidg. Energieverordnung (EnV), Anhang 1.2, "Anschlussbedingungen für Photovoltaik" mehr
Antworten zu 10 häufig gestellten Fragen zu Solarstrom und Einspeisevergütung (PDF)
Swissolar-Kostenrechner für Solarstromanlagen (XLS)


Förderbeiträge an private Investoren für Solaranlagen

Die kostendeckende Einspeisevergütung ersetzt teilweise die kantonalen Förderprogramme. Liste der kantonalen und kommunalen Förderbeiträge für Solarstrom 2011 (PDF)


Kantonale Förderprogramme für erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Dienstleistungen der kantonalen Energiefachstellen mehr

 

Steuervergünstigungen

Beim Bau einer Solaranlage auf ein bestehendes Gebäude sind in fast allen Kantonen die Investionskosten steuerlich abzugsfähig. Merkblatt

Hintergrundinformationen Steuervergünstigungen

Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz: Analyse zur steuerrechtlichen Qualifikation von Investitionen in umweltschonende Technologien wie Photovoltaikanlagen (PDF).

 

Fragen Sie den Fachmann

Am besten fragen Sie die Experten, welche Fördermöglichkeiten es für Ihren speziellen Standort und Anlagentyp zur Zeit gibt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf +41(0)61 690 90 00.